Archiv für April 2009
E-Mail Kampagnen mit Hilfe von Google tracken - Datenschützer prüfen Google Analytics!
Mittels Google Analytics können Unternehmen z.B. die Zielseite Ihrer Newsletter und E-Mail-Kampagnen kostenlos tracken. Das ist aber mit Vorsicht zu genießen!
Unternehmen können damit erfahren, wie die Besucher mit den Webseiten interagieren und aus welcher geografischen Region sie kommen. Dazu bettet man den Programmcode in seine Webseiten ein, der die Nutzungsdaten erhebt und an Google-Server weitersendet. Google analysiert diese Daten und übermittelt statistische Auswertungsergebnisse. Mit Hilfe von Cookies kann Google dabei Nutzungsdaten verschiedener Webseiten zu einem Profil zusammenfügen.
Während ein Webseitenbetreiber nur „seine“ Besucher sieht, hat Google Kenntnis aller Analytics-basierten Webseiten, die der Nutzer besucht hat. Google kann die so gesammelten Nutzungsdaten für weitere eigene Auswertungen verwenden. Das wurde auch von Google nicht abgestritten!
Websitebetreiber sollten sich daher bewusst sein, dass sie sowohl nach den Regelungen des deutschen Datenschutzrechts als auch nach den Regelungen des mit Google Inc. vereinbarten Lizenzvertrags für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung der Nutzerdaten verantwortlich sind.
Gut 80% der gut besuchten Seiten im Internet haben bereits Google Analytics integriert. Da eine unbefugte Datenverarbeitung zu Strafen, wie beispielsweise Geldbußen, führen kann, empfiehlt sich für Unternehmen vor dem Einsatz von Google Analytics eine kritische Prüfung, ob und inwieweit die zurzeit auf ihrer Website abrufbaren Informationen oder verwendeten Datenschutzhinweise angepasst werden müssen bzw. welche Einwilligungen einzuholen sind.
Hilfreiche Links zu diesem Thema:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: Pressemitteilung
Google: Google Analytics Bedingungen








