Geschäftliche E-Mails und Newsletter müssen ein korrektes Impressum enthalten!
Das Thema ist mittlerweile alt aber immer noch nicht ganz klar und wird oft vernachlässigt.
Aufgrund einer EU-Richtlinie müssen geschäftliche E-Mails und Telefaxe seit dem 01. Januar 2007 die gleichen Informationen enthalten, die auch für Geschäftsbriefe vorgeschrieben sind.
Leider werden immer noch einige E-Mails und Newsletter mit fehlerhaften Angaben verschickt, die zu Abmahnungen führen können. Von diesem Gesetz sind Kleingewerbetreibende (dazugehört auch GBR), die nicht mit einer Firma im Handelsregister eingetragen sind, nicht betroffen.
Mehr dazu kann man hier lesen: IHK-Bonn - Pflichtangaben auch für geschäftliche E-Mails
IT-Recht-Kanzlei bietet auf ihre Webseite einen Impressumsgenerator, mit dem man einfach und abmahnsicher ein Muster-Impressum für E-Mails und Newsletter generieren kann. Natürlich sollte man, um ganz sicher zu gehen, trotzdem einen Rechtsberater kontaktieren.
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