Werbung per E-Mail: Vorsicht Abmahnung - Ein Merkblatt von IHK Saarland
Laut IHK Saarland häufen sich die Fälle, in denen Unternehmen wegen nicht Beachtung der aktuellen Rechtslage im geschäftlichen E-Mail-Verkehr abgemahnt werden!
Vielen ist es immer noch nicht ganz klar, wann Sie werbliche E-Mails versenden dürfen! Das führt zur Anzeige und das kann einem den Spaß am E-Mail Marketing gründlich verderben. Dabei muss man nur einige Regeln beachten um Rechtssicher mit E-Mail Marketing unterwegs zu sein.
Hierfür hat IHK Saarland am 19.03.2010 einen Beitrag veröffentlicht, indem die wichtigsten Punkte zusammengefasst sind!
Ein Unternehmen darf nur dann eine Werbemail verschicken, wenn der Empfänger, gleich ob Firma oder Privatperson, dies ausdrücklich erlaubt hat. Ansonsten drohen Bußgelder und Abmahnungen.
Für die Rechtssichere Adressgenerierung wird dem Absender das “Double-Opt-in-Verfahren” nahegelegt!
Den gesamten Beitrag kann man hier lesen: Werbung per E-Mail: Vorsicht Abmahnung!
Am Ende kann man noch das Merkblatt “WETTBEWERBSRECHT – W08″ als PDF herunterladen!
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