E-Mail Marketing - Gerichtsurteile, die ernst genommen werden sollten!

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Ich möchte hier auf vier wichtige und ziemlich aktuelle Gerichtsentscheidungen hinweisen:

OLG Düsseldorf: Sorgfaltspflichten beim Kauf von Adressdaten
(Urt. v. 24.11.2009 - Az.: I-20 U 137/09).
Quelle: Kanzlei Dr. Bahr

OLG Düsseldorf: Geschäftsführer haftet persönlich für gekaufte E-Mail-Adressen
(Verstoß gegen §7 Abs. 2 Nr. 3 UWG und somit einen Wettbewerbsverstoß!)
Quelle: IT-RECHTSINFO.de

AG Tempelhof-Kreuzberg: Selbst die versehentliche Zusendung von Spam ist nicht zu dulden
(Das Gericht sah hierin einen unterlassungsfähigen Anspruch des Klägers aus §§ 823 I, 1004 BGB.)
Quelle: Rechtsanwalt Jan Waßerfall

AG München: Einmaliger E-Mail Kontakt ist keine Einwilligung für E-Mail-Werbung
(Az.: 161 C 6412/09).
Quelle: IT-RECHTSINFO.de

Lesen Sie bitte diese Fälle genau durch und prüfen Sie, inwieweit Sie ein rechtssicheres E-Mail Marketing betreiben!

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