Aktuelle Gerichtsurteile: Schleichwerbung & Vollständige Preisangabe auch in Werbe-E-Mails
Ich möchte heute auf zwei aktuelle und wichtige Urteile hinweisen mit der Bitte um Beachtung:
BGH: Pflicht zur vollständigen Preisangabe auch im E-Mail-Newsletter
Wer in Werbung gegenüber Endverbracher mit Leistungen und Preisen wirbt, muss nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Preisangabenverordnung (PangV) Endpreise angeben!
(BGH, Urt. v. 10.12.2009 - Az.: I ZR 149/07)
Quelle: HÄRTING Rechtsanwälte GbR
OLG München: Unzulässige Schleichwerbung bei versteckter Link-Werbung
Wird von einem User auf einer Webseite redakionelle Inhalte erwartet findet jedoch nur versteckte Link-Werbung, so ist das eine wettbewerbswidrige Schleichwerbung!
(OLG München, Urt. v. 10.12.2009 - Az.: 29 U 2841/09)
Quelle: Kanzlei Dr. Bahr
- LG Aschaffenburg: Impressumspflicht jetzt auch für Social Media Präsenz von Unternehmen
- Email-Adressen rechtssicher für Werbezwecke offline mit Hilfe von Gewinnspielkarten generieren
- Das moderne E-Mail Marketing: Permission, Content, Social
- Was kostet die Versendung einer Werbe-E-Mail ohne vorherige Einwilligung (Spam)?
- BDSG-Novelle II ist nun ein Jahr alt - Was hat sich im E-Mail Marketing seither geändert?









