Aktuelle Gerichtsurteile: Schleichwerbung & Vollständige Preisangabe auch in Werbe-E-Mails

Ich möchte heute auf zwei aktuelle und wichtige Urteile hinweisen mit der Bitte um Beachtung:

BGH: Pflicht zur vollständigen Preisangabe auch im E-Mail-Newsletter
Wer in Werbung gegenüber Endverbracher mit Leistungen und Preisen wirbt, muss nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Preisangabenverordnung (PangV) Endpreise angeben!
(BGH, Urt. v. 10.12.2009 - Az.: I ZR 149/07)
Quelle: HÄRTING Rechtsanwälte GbR

OLG München: Unzulässige Schleichwerbung bei versteckter Link-Werbung
Wird von einem User auf einer Webseite redakionelle Inhalte erwartet findet jedoch nur versteckte Link-Werbung, so ist das eine wettbewerbswidrige Schleichwerbung!
(OLG München, Urt. v. 10.12.2009 - Az.: 29 U 2841/09)
Quelle: Kanzlei Dr. Bahr

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