Archiv für die Kategorie: "Adressgenerierung"
Email-Adressen rechtssicher für Werbezwecke offline mit Hilfe von Gewinnspielkarten generieren
Man hat über die Jahre eine recht gute und große Kundendatenbank mit Email-Adressen aufgebaut aber leider hat man vergessen, oder es war zu der Zeit nicht notwendig, die Einwilligung der Empfänger für den Versand für Werbe-Email einzuholen. Nun einige Jahre Später 2011 ärgert man sich darüber, dass man diese Adressen nicht nutzen kann. Es ist schade, keine Frage aber es ist noch nichts verloren …
Man kann mit Hilfe von Gewinnspielkarten:
A) Kunden reaktivieren,
B) Die Einwilligung für den Empfang von Werbe-Emails einholen.
Viele kennen diesen Satz: “Die Kopplung von Gewinnspielen und Email-Opt-In ist verboten” Das ist richtig aber worauf bezieht er sich und wie kann man doch diese beiden Optionen rechtssicher miteinander verbinden? Rechtsanwalt Thomas Schwenke beschreibt in seinem Artikel Adressen für Direktmarketing mit Gewinnspielkarten wirksam generieren ganz genau, wie man richtig vorgehen kann. Anhand von Muster-Karten zeigt der Anwalt zudem ganz genau, wie man die Einwilligung falsch oder richtig formulieren kann und wie hoch die Kosten im Falle eines Verstoßes sein können.
Auszug aus dem Beitrag:
Ausdrückliche Einwilligung
Die Einwilligung muss “ausdrücklich”, das heißt aktiv abgegeben werden. Ferner muss sie alleine und nicht im Zusammenhang mit anderen Erklärungen abgegeben werden. Damit sind Einwilligungen in den folgenden Fällen unwirksam:
- Einwilligung in den Teilnahmebedingungen - Die Einwilligung darf nicht in den Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels “versteckt” werden. Auch wenn auf der Gewinnspielkarte steht, dass die Teilnehmer sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden erklären, fehlt es an einer ausdrücklichen Einwilligung.
- Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen - Die Einwilligung in den Empfang von Werbung muss separat erfolgen. Lautet die Erklärung “Ich erkläre mich mit den Teilnahmebedingungen und dem Empfang des Newsletters von X einverstanden” ist die Einwilligung unwirksam. Die Einverständniserklärung mit dem Newsletter muss separat erfolgen.
- Einwilligung zusammen für mehrere Werbekanäle - Das Gebot die Einwilligungen zu trennen geht sogar soweit, dass eine Einwilligung in den Empfang von Emailwerbung von der Einwilligung in den Empfang von Telefonwerbung getrennt sein muss.
- Vorangehaktes Kontrollkästchen - Das Kontrollkästchen mit dem der Nutzer sich mit dem Empfang der Werbung einverstanden erklärt, darf nicht vorangehakt sein, da es sonst an einer ausdrücklichen, das heißt aktiven Einwilligung fehlt.
Abmahnungen bei Verstößen
Verwenden Sie Gewinnspielkarten, die eine rechtswidrige Einwilligungserklärung enthalten, sind folgende Folgen möglich:
- Abmahnung durch Mitbewerber wegen Wettbewerbsvorteilen durch Rechtsverletzung. Kosten ca. 600-1.200 Euro zzgl. Kosten für den eigenen Rechtsanwalt.
- Abmahnung durch Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzzentralen. Kostenpauschale 200 Euro.
- Abmahnung durch Empfänger der Email-Werbung. Kosten ca. 400 Euro zzgl. Kosten für den eigenen Rechtsanwalt.
Hier können Sie den ganzen Beitrag lesen:
Adressen für Direktmarketing mit Gewinnspielkarten wirksam generieren
E-Mail Marketing und Dritt-Werbung über Standalone Kampagnen mit Fremdadressen
Peilen Sie Ihr Ziel richtig an und lassen Sie sich sicher hinführen.

Die aktuellen Datenschutzbestimmungen sind natürlich zum Schutz der Empfänger gedacht und dienen an erster Stelle der Abschreckung, um einen E-Mail-Empfänger nicht zu spammen, sie machen es jedoch extrem schwierig eine neue E-Mail-Datenbank aufzubauen, es gibt aber Mittel und Wege. Frau Melanie Riedel und ich versuchen in unserem gemeinsamen Beitrag, Einblicke in die Möglichkeiten der Adressgenerierung über Fremdadressen zu gewähren. Frau Riedel beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit Fremdadressen und hat unzählige Unternehmen aus verschiedenen Branchen betreut und beraten. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite:
www.mr-consulting.net.
Immer wieder erhalten wir Anfragen über Adressgenerierung. Gerade für viele, die am Anfang eines Unternehmens stehen, ist es schwierig ohne fremde Hilfe eine zumindest kleine Basis zu schaffen, auf der sie später mit diversen Maßnahmen aufbauen können. Offline Kampagnen sind oft für kleinen und mittelständigen Unternehmen finanziell schwer umsetzbar und da stellt sich natürlich die Frage, ob man mit z. B. Standalone Kampagnen auf TKP-Basis eine Starthilfe bekommen könnte. Neben Standalone E-Mails kann man natürlich auch Text-Anzeigen oder Banner in bereits erfolgreichen Newsletter schalten. Die Standalones bieten jedoch die beste und schnellste Möglichkeit, um eine Basis für den Anfang zu schaffen. Weiterlesen »
E-Mail Marketing: Todsünden der Adressgenerierung
Wie schwer oder wie leicht ist die Adressbeschaffung für E-Mail-Werbung? Wenn man von null anfängt, dauert es natürlich, bis man einen Verteiler aufgebaut hat. Oft hat man aber nicht die Zeit dafür und möchte den Vorgang beschleunigen. Ein Weg ist z. B. die Buchung von Standalone-Kampagnen auf TKP-Basis. In diesem Fall bieten Portale, welche z. B. über Gewinnspiele E-Mail-Adressen mit Opt-In generiert haben diese auf tausender Kontaktpreisen- (TKP) -Basis an. Der Auftraggeber breitet den Newsletter vor und übergibt ihn an den Anbieter, der dann seinen generierten Verteiler anschreibt. Das ist natürlich eine gute Möglichkeit, denn die Responses kann der Auftraggeber als eigene Adressen weiter verwenden. Die Kampagnen als TKP-Basis sind aber auch Kostenspielig, da die Mindestmenge 200 bis 300 Tausend beträgt und das bei einem TKP von 9 bis 25 Euro. Um Kosten zu sparen und trotzdem an Adressen zu kommen, vergessen viele leicht die Verbote oder lassen sich ohne Mühe überreden! Weiterlesen »
Offline Newsletter-Anmeldungen rechtssicher abwickeln!? So einfach geht das…
Rechtssichere Offline-Adressgenerierung mit Off-On-Double-Opt-In (OODO) -Verfahren!
Eine Reihe aktueller Urteile im E-Mail-Marketing sorgt momentan für große Unruhe zwischen E-Mail-Marketer (Absolit Blog). Die deutschen Gerichte halten Double-Opt-In für das Maß aller Dinge, auch wenn sie nicht immer einen Sinn ergeben. Mit Gerichten und Anwälten zu streiten möchte aber niemand gerne. Wie kann man also auch die offline generierten Abonnenten wie etwa über Leadbögen aus Messen und diverse Veranstaltungen mit dem Double-Opt-In-Verfahren rechtssicher bestätigen? Hierfür gibt es eine sehr elegante und einfache Lösung! Weiterlesen »
Adressgenerierung für den Newsletter - Einige Tipps und Anregungen
Sie bieten oder möchten einen Newsletter anbieten und fragen sich, wie Sie Abonnenten gewinnen können? Oft übersieht man die einfachsten Möglichkeiten:
Homepage
Wie gut ist die Anmeldung auf der Webseite platziert? Ist sie gut sichtbar oder irgendwo unscheinbar als Link versteckt?! Der Besucher sollte ohne große Mühe die Anmeldung für den Newsletter finden können:
- Ein Banner auf der Startseite ist immer eine gute Idee
- Auf der Kontaktseite sollte die Anmeldung ebenfalls gut zusehen sein
- Viele Webseiten haben einen Menüpunkt genannt “Service”. Auch da sollte die Anmeldung deutlich sichtbar sein
Soziale Netzwerke (Social Media)
Kaum jemand ist nicht in einem sozialen Netzwerk aktiv! Xing, LinkedIn, facebook und twitter sind gute Beispiele, wo man sehr einfach die Nachricht über den Newsletter verbreiten könnte:
Xing:
- Statusmeldung
- Gruppen
- Direkte Kontakte
LinkedIn:
- Netzwerk-Aktivität
- Gruppen
- Direkte Kontakte
facebook:
- Pinnwand-Meldungen
twitter:
- Tweets
Post-Mailing (Print)
Die Macht des Briefes sollte nicht unterschätzt werden. So eine Aktion kann auch sehr kostengünstig gestaltet werden! Info-Post oder Postkarte mit einem Verweis auf den Newsletter bringen ebenfalls neue Abonnenten für den Newsletter!
Veranstaltungen und Messen
Nirgendswo anders ist man den potenziellen Kunden und Interessenten näher als auf Messen und Veranstaltungen. Hier können die Leadbögen mit der Newsletter-Anmeldung ergänzt werden. Zusätzlich sollte man Flyer verteilen oder den andren Dokumenten beilegen.
Das sind alle ganz einfache Möglichkeiten, die nicht viel kosten. Präsenz ist das Zauberwort! Die rechtlichen Aspekte sollten natürlich stets beachtet werden.
E-Mail Marketing - So generieren Sie rechtssicher E-Mail-Adressen für werbliche Zwecke
Einige Tipps und Ansätze, wie Sie unter der Beachtung aktueller Rechtslage E-Mail-Adressen generieren können.
In letzter Zeit hört man nur, dass man dies und jenes nicht tun darf dabei wäre viel hilfreicher zu wissen, wie man legal Newsletter und werbe E-Mails verschicken könnte. Mit diesem Beitrag möchte ich einige Ansätze und Anregungen liefern, wo Sie gezielt Hand anlegen und bestehende Prozesse optimieren können.
Fangen Sie ganz vorne an! Wie sammeln Sie momentan E-Mail-Adressen?
Prüfen Sie Ihre Formulare und Eingabefelder. Wichtig ist hier, dass der Empfänger sich bewusst und aktiv für den Empfang registrieren muss! Sie dürfen keine Daten für ein Gewinnspiel abfragen und mit der Registrierung den Spieler automatisch für einen Newsletter anmelden! Hier spricht der Gesetzgeber von Kopplungsaktion und das ist verboten! Auch ein vorab gesetztes Häkchen für den Newsletterempfang ist nicht zulässig! Sie können also Ihre Formulare mit dem Abschnitt “Ich möchte auch den Newsletter Empfangen” ergänzen aber das Häkchen muss der Empfänger selber setzen. Weiterlesen »
Vorsicht mit E-Mail-Adressen aus Visitenkarten! Eine Visitenkarte ist kein Freibrief für Werbe E-Mails!
Eine Werbe-E-Mail bedarf eine aktive Anmeldung des Empfängers, auch wenn er Ihnen seine Visitenkarte überlässt!
Messebesuche sind nichts Ungewöhnliches und für die Erweiterung des Netzwerkes sogar Pflicht! Man lernt potenzielle Kunden kennen aber auch wichtige Partnerschaften können durch Messebesuche zustande kommen. Der Tausch von Visitenkarten ist eine nette aber auch notwendige Geste, welche meistens direkt am Anfang passiert, erst dann wendet man sich dem Gespräch zu! Diese nette Geste wird jedoch überwiegend falsch verstanden und die E-Mail-Adresse aus der Visitenkarte sehr zum Ärger des Herausgebers für den Newsletterversand benutzt! Dabei muss der Empfänger explizit mit dem Versand von Werbe-E-Mails einverstanden sein! Viele kennen die sogenannten Leadbögen, welche oft auf Messen zum Einsatz kommen. Der Interessent notiert dort kurz die wichtigsten Punkte und Fragen, dann wird seine Visitenkarte dran geheftet, damit man sie später in Ruhe durcharbeiten kann. Diese Bögen kann man mit einem zusätzlichen Vermerk zum Newsletter erweitern, wo man sich bewusst für den Newsletterempfang registrieren kann! Das ist nicht nur legal, sondern auch höflich und wirft ein gutes Licht auf Ihr Unternehmen!
SME-Kampagne (Social-Media-E-Mail-Kampagne) - Ein starkes Duett
2010 ist zweifellos das Jahr für Social Media und professionelles E-Mail Marketing!
Umfragen ergaben, dass mehr als die Hälfte der Marketer in sozialen Netzwerken investieren möchten, um die Wirkung von Marketing Kampagnen zu verstärken. Zugleich haben viele erkannt, dass das E-Mail Marketing professionell und kreativ durchgeführt werden sollte. Bis jetzt gab es Multi-Level-Kampagnen, die aus klassischem Direkt-Mailing (Brief) und E-Mail bestanden. Oft wurden auch Callcenter hinzugezogen. Die sozialen Netzwerke haben 2009 das Marketing revolutioniert. Die Anzahl der Twitter Mitglieder hat sich binnen kürzester Zeit vermehrfacht. Aber auch andere Netzwerke sind gewaltig gewachsen. In diesem Zusammenhang hörte man oft, ob Social Media das Ende von E-Mails bedeuten. Nun ein Anfang muss nicht gleich das Ende von etwas Anderem bedeuten. Vielmehr ein Allianz zwischen zwei mächtigen Kommunikationskanälen, die sich sehr gut gegenseitig ergänzen. 2010 ist daher das Jahr für die “SME-Kampagnen”!
E-Mails können mehr Informationen übermitteln. Social Media haben durch ihr Wesen eine größere Reichweite und können schneller verbreitet werden. Spam E-Mails und strengere Opt-In Regelungen für E-Mails, falsche Identitäten und die Kurzlebigkeit in sozialen Netzwerken sind die Schwierigkeiten, mit denen beide Medien zu kämpfen haben. Mit der Kombination der beiden Medien kann man diese Schwierigkeiten aber zum größten Teil neutralisieren! Einen Newsletter kann man sehr gut über Social Media promoten aber auch eine Social-Media-Kampagne sehr gut mittel E-Mails ankündigen! So kann man z. B. mit Hilfe von Social Media mehr Abonnenten für einen Newsletter gewinnen und den Nachhaltigkeitsfaktor einer Social-Media-Kampagne mit der Hilfe von E-Mails vergrößern.
Eine Beispielkampagne für SME könnte wie folgt aussehen:
Für 10 Tage kann man mit einem Code 10% Rabatt auf Onlineangebote bekommen (Das Angebot sollte vorher rechtlich geprüft werden!). Die Aktion wird 14 Tage vor beginn per E-Mail angekündigt. Am Starttag wird dann der Code gleichzeitig per E-Mail und Social Media bekannt gegeben. Um die beiden Medien einzeln bewerten zu können, vergibt man besser zwei unterschiedliche Codes. Beim Kauf kann man dann zusätzlich auf das Newsletter-Abonnement und Social Media Accounts verweisen. So vergrößert man gleichzeitig den Newsletter-Verteiler und die Social Media Community!
Für wen ist das aber am besten geeignet? Kann und sollte jeder mitmachen?
Man braucht nur ein gutes Konzept und ein gewisses Maß an Risikobereitschaft. Man kann alles vermarkten, wenn Interessenten vorhanden sind. Wie man sie erreicht, spielt schließlich keine Rolle. Auf die Nachricht kommt es an! Marketing ist immer zukunftsorientiert und mag eine Weile dauern, bis es Früchte trägt. Viele möchten aber nicht den ersten Schritt wagen und warten lieber ab, bis ein anderer diesen Schritt tut. Wer zu lange wartet, kann möglicherweise viel verlieren. Erinnern wir uns an Quelle! Während Konkurrenz mehr auf Internet setzte, hat Quelle diesen Schritt verpasst! Das kann mit Social Media genauso passieren. Keiner weiß so genau, wie lange das mit Twitter, Facebook & Co. so weiter geht. Man sollte daher versuchen, das Beste daraus zu machen!
Adressgenerierung – Tipps für Start-ups im E-Mail Marketing und Newsletterversand
Der Anstoß, warum ich diesen Artikel schreibe, ist die immer wieder kommende Anfrage an uns: “Wir möchten gerne Newsletter versenden, haben jedoch keine E-Mails”. Der Zugriff auf die fremden Listen kommt für viele aus Budgetgründen nicht infrage. Also wie kann man am besten vorgehen?
Wir sollten uns erstmal einen Überblick verschaffen, was wir für Möglichkeiten haben.
Um eine gute Datenbank aufzubauen, muss man zuvor einige Fragen beantworten:
- Wie ist das Unternehmen aufgebaut (Wichtig für die Zielgruppendefinition)
- Was für einen Mehrwert hat es für die potentiellen Abonnenten, den Newsletter zu lesen
- Was hat das Unternehmen davon, einen Newsletter anzubieten
- Gibt es genügend Ressourcen für die Pflege der Daten
- Wie gut ist das Unternehmen mit der Rechtslage im E-Mail Marketing vertraut
- Was für technische Möglichkeiten hat das Unternehmen und wie kann man sie optimieren
- Wie sind die Marketing-Prozesse aufgebaut
Dass, das Unternehmen einen Newsletter anbietet, muss auch beworben werden. Einen Banner auf die Startseite oder einen Link, die auf den Newsletter aufmerksam machen, wären ein guter Anfang. Eine kleine Information, was man zu erwarten hat und natürlich ein Anmeldeformular zum Abonnieren des Newsletters sollten auch nicht fehlen. Dass sie technisch und rechtlich einwandfrei sind, setzten wir natürlich voraus! Sobald diese Vorbereitungen getroffen sind, sollten wir uns die bestehenden Kunden-Daten und die Kommunikationswege genauer anschauen. Genau da sollte man ansetzten um für den Newsletter zu werben:
- E-Mail Signaturen können z.B. mit einem Link auf die Anmeldeseite ergänzt werden
- Kontaktformulare können auch mit freiwilligen Feldern ergänzt werden
- Sämtliche Kommunikationskanäle, natürlich da wo es auch passt, können einen Hinweis auf den Newsletter enthalten
- Wenn Veranstaltungen angeboten werden, kann man mit der Einladung zusätzlich den Empfänger zum Abonnieren auffordern.
- Adressdatenbanken der Partner können auch interessant sein und da die Partner indirekt davon profitieren würden, kann man sicherlich gut zusammen arbeiten.
Der Adressgenerierungsprozess sollte somit in das gesamte Marketingkonzept gut integriert werden, ohne es zu behindern! Feingefühl ist gefragt und natürlich den Empfänger nicht vergessen.
Nicht nur eigene Wünsche sehen, sonder immer daran denken, auf die andere Seite ist ein Mensch, der Bedürfnisse hat!
Printmail und E-Mail-Aktionen korrekt kombinieren und E-Mailadressen mit Opt-In generieren
Aktuelle gesetzliche Richtlinien machen es natürlich umso schwerer bestehende E-Mailadressen bedenkenlos zu benutzen. Adressen, die auf Messen oder Veranstaltungen erworben sind, haben keine explizite Zustimmung für Newsletter-Zustellung erteilt und die Grauzone, die bis vor nicht mal allzu langer Zeit bestand, gibt es auch nicht mehr.
Das ist natürlich ein großes Problem! Ein Opt-In nachzuholen ist meistens aufwändig und teuer, gerade für größere Datenbanken. Abhilfe schafft richtiges Kombinieren von Printmails und E-Mails!
Beispielszenario:
Ein Event ist für die Vorstellung eines Produktes geplant. Das Unternehmen verfügt über 5.000 relevante Adressen für dieses Event. Davon 3.000 mit E-Mails und wiederum nur 1.500 mit Opt-In.
Das Unternehmen entscheidet sich für eine Mehrstufige Kampagne, um möglichst viele erreichen zu können und das Event zu nutzen, um Opt-Ins zu generieren. Dabei werden 3 Aktionen jeweils 6, 4 und 2 Wochen vor dem Event geplant.
Save the date Mailing (6 Wochen vor dem Event):
- E-Mailng an 1.500 mit Opt-In.
- Printmailing an die restlichen 3.500. Auf die Antwortfaxvorlage werden zwei zusätzliche Hinweise zum Ankreuzen eingefügt: „Ich möchte in Zukunft per E-Mail über aktuelle Events benachrichtigt werden.“ und „Ich möchte ihren Newsletter per E-Mail abonnieren.“
Hauptmailing (4 Wochen vor dem Event):
- E-Mailing an alle, die sich noch nicht angemeldet haben.
- Printmailing ebenfalls an alle, die noch nicht angemeldet sind, wieder mit dem Hinweis auf E-Mail Opt-In.
Reminder Mailing (2 Wochen vor dem Event):
- E-Mailing an alle, die immer noch nicht reagiert haben.
- Printmailing ebenfalls an alle, die noch nicht angemeldet sind und mit dem Hinweis auf Opt-In.
So schafft das Unternehmen mit jedem Event zusätzliche Opt-Ins zu generieren und mit jedem Event die Kosten für die Einladung zu senken!








