Archiv für die Kategorie: "Spam"
Q4 2011 - Top Spam-Begriffe, die in Email Kampagnen und Newsletter vermieden werden sollten
Mailworx veröffentlicht regelmäßig eine Liste der Begriffe, welche die Spampunkte der Emails erhöhen werden. Spamfilter arbeiten nach einem Punktesystem. Wenn eine bestimmte Schwelle überschritten ist, wird die Email als Spam klassifiziert und landet im Spam-Ordner. Diese Begriffe erhöhen die Spampunkte und können Ihre Email Kampagne gefährden!
Besonders anfällige Spamphrasen & Begriffe im 4. Quartal 2011:
- Bank
- Geld-zurück-Garantie
- negative Entwicklung
- Transaktions-Mails
- PayLife
- Gebühr
- Darlehen
- Potenzial
- Potential
- Tarif
- Anbieterwechsel
- Kauf-Tipp der Woche
- Kaufen, kaufen und kaufen
- Jetzt gratis!
- Gewinner
- unkompliziert
- dringend
- kennen
- anonym
- Sind Sie ein Gewinner [Spamphrase, wenn diese im Betreff verwendet wird]
- Rolex
- Bekannte
- Online Poker
- Pills
- Ihre Antwort
- Sicherheitswarnung
- Profis [Spam-Begriff, wenn dieser im Betreff verwendet wird]
- B2B Marketing
- offizielle
Quelle: eworx Network & Internet GmbH
E-Mail - Die Entstehung, die Funktionsweise, die Entwicklung und einige Fakten über Spam
E-Mail ist eine Selbstverständlichkeit für unsere Kommunikation. Aber wie funktioniert E-Mail? Wann ist sie entstanden und wie hat sie sich über die Jahrzehnte entwickelt?
Einige Fakten:
- 1965 wurde E-Mail in MIT zum Leben erweckt
- Täglich werden ca. 2 Mrd. E-Mails versendet
- Es gibt weltweit ca. 1,3 Mrd. E-Mail-Nutzer
- Mehr als 97 % der versendeten E-Mails sind Spam
- 19,8 % der Spam-E-Mails stammen aus den USA
Mehr Einzelheiten zeigt die gelungene Infografik, erstellt von FOCUS RESEARCH:
E-Mail Marketing: Todsünden der Adressgenerierung
Wie schwer oder wie leicht ist die Adressbeschaffung für E-Mail-Werbung? Wenn man von null anfängt, dauert es natürlich, bis man einen Verteiler aufgebaut hat. Oft hat man aber nicht die Zeit dafür und möchte den Vorgang beschleunigen. Ein Weg ist z. B. die Buchung von Standalone-Kampagnen auf TKP-Basis. In diesem Fall bieten Portale, welche z. B. über Gewinnspiele E-Mail-Adressen mit Opt-In generiert haben diese auf tausender Kontaktpreisen- (TKP) -Basis an. Der Auftraggeber breitet den Newsletter vor und übergibt ihn an den Anbieter, der dann seinen generierten Verteiler anschreibt. Das ist natürlich eine gute Möglichkeit, denn die Responses kann der Auftraggeber als eigene Adressen weiter verwenden. Die Kampagnen als TKP-Basis sind aber auch Kostenspielig, da die Mindestmenge 200 bis 300 Tausend beträgt und das bei einem TKP von 9 bis 25 Euro. Um Kosten zu sparen und trotzdem an Adressen zu kommen, vergessen viele leicht die Verbote oder lassen sich ohne Mühe überreden! Weiterlesen »
Newsletterversand an Kontakte aus den sozialen Netzwerken
Soziale Netzwerke boomen wie noch nie und im Schnitt hat jeder mehr als 1.000 Kontakte. Inwieweit man alle wirklich kennt, sei daher gestellt, umso interessanter sind die Kontaktfreigaben, welche in den meisten Fällen sehr großzugig ausfallen und genauso leichtfertig auch genutzt werden. Da stellt sich doch die Frage, darf man seine Kontakte aus den sozialen Netzwerken ohne bedenken und explizite Freigabe für eigene Werbezwecke direkt per E-Mail anschreiben!?
Soziale Netzwerke dienen an erster Stelle der virtuellen Kommunikation und die Vernetzung ist freiwillig. Also wenn Herr X seine Kontaktdaten für Frau Y freischaltet, dann möchte er doch kontaktiert werden oder nicht!? So einfach wie es scheint ist es aber nicht … Weiterlesen »
Was kostet die Versendung einer Werbe-E-Mail ohne vorherige Einwilligung (Spam)?
Die Abmahnung wegen unerwünschten Newsletter und Werbe-E-Mails nehmen zu. Die Verbraucher haben angefangen sich gegen Spam zu wehren, statt die E-Mails einfach zu löschen oder auf Spam-Button zu klicken!
Nun ist die Frage oder besser gesagt interessant zu wissen, wie teuer so eine Klage sein kann. Die Schwere des Vergehens, ob es sich dabei um einen einmaligen Verstoß oder wiederholten handelt, ob Privatperson oder Unternehmen betroffen sind, bestimmen den Streitwert und somit die anfallenden Kosten für den Absender. Weiterlesen »
BDSG-Novelle II ist nun ein Jahr alt - Was hat sich im E-Mail Marketing seither geändert?
Nun ist es ein Jahr seit der Novellierung des BDSG II vergangen. Experten waren sich nicht einig, ob sie auch wirklich etwas bewirken wurde. Zweideutigkeiten und juristisch nicht einwandfrei formulierte Sätze wurden das Spamproblem nicht lösen, meinten viele Juristen…
Eine Sache sollte aber deutlich geworden sein: Wer professionell, sauber und vertrauenswürdig arbeiten möchte, sollte Werbe-E-Mails nur an diejenigen versenden, welche sie auch bewusst gewollt haben. Also nur an die E-Mail-Adressen, welche über ein eindeutiges und juristisch einwandfreies Verfahren wie z. B. Double-Opt-In gesammelt wurden.
Wie sieht es aber in der Praxis aus?
Versand von Newsletter (Werbe-E-Mails) an Bestandskunden ohne vorherige Einwilligung ist NUR erlaubt wenn…
OLG Thüringen, Entscheidung vom 21.04.2010 (Az: 2 U 88/10) - Was war passiert?
Ein Kunde eröffnete für eine Online-Bestellung ein Konto beim Versender. Der Verkäufer hatte jedoch während des Bestellverfahrens folgende Klausel vorangekreuzt vorgegeben:
Mit der Verarbeitung und Speicherung meiner Daten zum Zwecke des Newsletters bin ich einverstanden. Meine E-Mail-Adresse wird nicht an andere Unternehmen weitergegeben. Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung jederzeit und ohne Kosten widerrufen kann.
Dementsprechend erhielt der Kunde vom Verkäufer Newsletter und verklagte ihn daraufhin und bekam recht! Das OLG Thüringen gab mit seiner Entscheidung (Az: 2 U 88/10) bekannt, dass Verkäufer ihren Kunden Werbe-E-Mails auch ohne ihre ausdrückliche Einwilligung versenden dürfen, wenn sich die Werbung ausschließlich auf ähnliche bereits gekaufte Produkte beschränkt und das war hier nicht der Fall! Im Rahmen des Ausnahmebestandes nach § 7 Abs. 3 Nr. UWG formulierte das Gericht die Ähnlichkeit wie folgt:
(…)Die Ähnlichkeit muss sich auf die bereits gekauften Waren beziehen und dem gleichen typischen Verwendungszweck oder Bedarf des Kunden entsprechen; ggf. ist es noch zulässig, Zubehör oder Ergänzungswaren zu bewerben. Dies ist jedoch bei den streitgegenständlichen Newslettern nicht der Fall. Durch sie werden (auch) ganz andere Waren aus einem ganz anderen Verwendungsbereich beworben. Dass diese zwar alle in einem stationären Handwerkermarkt käuflich zu erwerben wären, macht sie nicht zu (…) ähnlichen Waren im Rechtssinne.
Versendung von Newsletter an Bestandskunden ohne vorherige Einwilligung ist also sehr aufwendig, da in diesem Fall der Newsletter individuell für jeden Einzelnen angepasst werden muss! Viel einfacher ist es jedoch, wenn man vorher die Einwilligung einholt!
Q3 2010 - Top Spam-Begriffe, die in E-Mail Kampagnen und Newsletter vermieden werden sollten
Mailworx veröffentlicht regelmäßig eine Liste der Begriffe, welche die Spampunkte der E-Mails erhöhen werden. Spamfilter arbeiten nach einem Punktesystem. Wenn eine bestimmte Schwelle überschritten ist, wird die E-Mail als Spam klassifiziert und landet im Spam-Ordner. Diese Begriffe erhöhen die Spampunkte und können Ihre E-Mail Kampagne gefährden!
Besonders anfällige Spamphrasen & Begriffe im 3. Quartal 2010:
“Gratis”
“zufrieden”
“Gewinnmitteilung”
“Sendung kostenfrei”
“Pflanzliche Wirkstoffe”
“Kaufen”
“Shoppen”
“Dringend”
“Bank”
“Video”
“Funktioniert”
“Power”
“Garantierte”
“Reduziert”
“Barhocker”
“Bett” Weiterlesen »
Zustellbarkeit von E-Mails in Europa - Ein Whitepaper von Experian CheetahMail
Experian CheetahMail hat ein Whitepaper über die Zustellbarkeit von E-Mails in Europa veröffentlicht. Europäische ISP’s (Internet Service Provider) unterscheiden sich wesentlich von den ISP’s in USA in ihrer Methodik und EU-Recht spielt dabei eine große Rolle “Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundsätzlichen Freiheiten (ECHR)”. Außerdem werden die Maßnahmen beschrieben, welche die ISP’s in Europa für Spam-Abwehr einsetzen wie z. B. Fingerprint, heuristische Systeme, Echtzeit-Blocklist (DNSBL) und Punktesystem.
Neben Erläuterung zur Maßnahmen der ISP’s werden im Whitepaper auch strategische Handlungsempfehlungen zum Versand von E-Mails in der EU ausgesprochen.
Das Whitepaper kann kostenlos hier angefordert werden: Zustellbarkeit von E-Mails in Europa
Top Spam-Begriffe, die in E-Mail Kampagnen und Newsletter vermieden werden sollten
Mailworx veröffentlicht regelmäßig eine Liste der Begriffe, welche die Spampunkte der E-Mails erhöhen werden. Spamfilter arbeiten nach einem Punktesystem. Wenn eine bestimmte Schwelle überschritten ist, wird die E-Mail als Spam klassifiziert und landet im Spam-Ordner. Diese Begriffe erhöhen die Spampunkte und können die E-Mail Kampagne gefährden!
Spamphrasen & Begriffe:
“So viel”
“Wenig Geld”
“Das gibt’s hier”
“UPS”
“Software”
“Investition”
“Wenig Geld”
“Barhocker”
“Kneipe”
“Bett”
“Neue Angebote”
“Schauen Sie”
“Designer”
“Exzellent”
“Vereinsuhren”
“Rechnung”
“Wie versprochen”
“Endlich geschafft”
“Krankenversicherung”
“Private”
“Versicherung”
“Gezielt”
“Neukundenakquise”
“Frühbucherbonus”
“Arbeitgeberrisiken”
“Entgelt”
“Arbeitsverhältnis”
“Arbeitsrecht”
“Teilnehmer”
“Express”
“Angebot”
“Mahnung”
“Und”
“Email”
“Rolex”
“Winner”
“Adobe”
“Meeting”
“Symbol”
“100%”
Quelle: eworx Network & Internet GmbH
E-Mail Marketing - Gerichtsurteile, die ernst genommen werden sollten!
Ich möchte hier auf vier wichtige und ziemlich aktuelle Gerichtsentscheidungen hinweisen:
OLG Düsseldorf: Sorgfaltspflichten beim Kauf von Adressdaten
(Urt. v. 24.11.2009 - Az.: I-20 U 137/09).
Quelle: Kanzlei Dr. Bahr
OLG Düsseldorf: Geschäftsführer haftet persönlich für gekaufte E-Mail-Adressen
(Verstoß gegen §7 Abs. 2 Nr. 3 UWG und somit einen Wettbewerbsverstoß!)
Quelle: IT-RECHTSINFO.de
AG Tempelhof-Kreuzberg: Selbst die versehentliche Zusendung von Spam ist nicht zu dulden
(Das Gericht sah hierin einen unterlassungsfähigen Anspruch des Klägers aus §§ 823 I, 1004 BGB.)
Quelle: Rechtsanwalt Jan Waßerfall
AG München: Einmaliger E-Mail Kontakt ist keine Einwilligung für E-Mail-Werbung
(Az.: 161 C 6412/09).
Quelle: IT-RECHTSINFO.de
Lesen Sie bitte diese Fälle genau durch und prüfen Sie, inwieweit Sie ein rechtssicheres E-Mail Marketing betreiben!
E-Mail Marketing Pannen, die Sie vermeiden sollten
Fehler passieren jedem. Diese zwei dürfen Ihnen jedoch nicht passieren!
E-Mail Abmeldungen (Unsubscribes) wiederholt anschreiben:
Oft werden Adressen in Firmen von verschiedenen Abteilungen und Personen verwendet.
Wenn man keine gute CRM-Lösung hat, kann schnell passieren, dass man einen der sich ausgetragen hat trotzdem anschreibt! Das passiert z. B. wenn Sales eine Aktion startet und für eine Veranstaltung wirbt. Da nicht alle im Unternehmen einen Zugriff auf dem Versandsystem haben, kann sehr leicht passieren, dass die Abmeldungen wiederholt angeschrieben werden!
Lösung:
Eine professionelle CRM-Lösung, in der man auch die Kontaktmöglichkeiten (z.B. E-Mail Opt-In) verwalten kann. Muss nicht immer teuer sein, SugarCRM ist kostenlos (Open Source) jedoch sehr effektiv!
Eine Rücksprache mit der Marketingabteilung oder die Abteilung, welche normaler Weise für Mailings zuständig ist hilft auch, so ein Malheur vorzubeugen.
Adressen mehrfach anschreiben (Duplikate):
Auch hier kann schnell mehrfaches Anschreiben passieren, wenn man ohne professionelle Software arbeitet. Dabei ist doppeltes Anschreiben nicht so ganz schlimm, jedoch oft werden Adressen vielfach angeschrieben! Das passiert besonders häufig bei großen Datenbanken!
Lösung:
Excel 2007 bietet eine Filter-Funktion mit der man Duplikate finden kann:
Filtern nach eindeutigen Werten und Entfernen von doppelten Werten
Der Einsatz professioneller Versandsoftware hilft natürlich auch, da sie meistens automatisch Adressen prüfen.
Aus meiner Sicht sind diese beiden Fehler K.O. Kriterien für eine E-Mail Kampagne!
Vorsicht mit E-Mail-Adressen aus Visitenkarten! Eine Visitenkarte ist kein Freibrief für Werbe E-Mails!
Eine Werbe-E-Mail bedarf eine aktive Anmeldung des Empfängers, auch wenn er Ihnen seine Visitenkarte überlässt!
Messebesuche sind nichts Ungewöhnliches und für die Erweiterung des Netzwerkes sogar Pflicht! Man lernt potenzielle Kunden kennen aber auch wichtige Partnerschaften können durch Messebesuche zustande kommen. Der Tausch von Visitenkarten ist eine nette aber auch notwendige Geste, welche meistens direkt am Anfang passiert, erst dann wendet man sich dem Gespräch zu! Diese nette Geste wird jedoch überwiegend falsch verstanden und die E-Mail-Adresse aus der Visitenkarte sehr zum Ärger des Herausgebers für den Newsletterversand benutzt! Dabei muss der Empfänger explizit mit dem Versand von Werbe-E-Mails einverstanden sein! Viele kennen die sogenannten Leadbögen, welche oft auf Messen zum Einsatz kommen. Der Interessent notiert dort kurz die wichtigsten Punkte und Fragen, dann wird seine Visitenkarte dran geheftet, damit man sie später in Ruhe durcharbeiten kann. Diese Bögen kann man mit einem zusätzlichen Vermerk zum Newsletter erweitern, wo man sich bewusst für den Newsletterempfang registrieren kann! Das ist nicht nur legal, sondern auch höflich und wirft ein gutes Licht auf Ihr Unternehmen!
Single oder Double-Opt-Out? Ist eine E-Mail-Bestätigung für eine Abmeldung erlaubt?
Ist eine Bestätigungs-E-Mail für eine Abmeldung Spam?
Datenschutznovelle und aktuelle Themen rund um Spam und Werbe-E-Mails verunsichern momentan viele. Natürlich möchte man keine Fehler machen und somit kommen zunehmend Fragen an uns, wie man am besten eine Abmeldung bestätigen sollte?
Reicht eine einfache Seite (Single-Opt-Out) mit der Nachricht: “Wir haben Ihre Abmeldung erfolgreich in unserem System gespeichert” oder sollte man zusätzlich auch eine Bestätigungs-E-Mail (Double-Opt-Out) zusenden!?
Hier sollte klar zwischen zwei Abmeldungen unterschieden werden:
- Abmeldung von einer bestimmten Liste (z. B. monatlichen Newsletterversand)
- Endgültige Abmeldung. Der Empfänger möchte vom Absender in keiner Weise eine weitere E-Mail erhalten.
Für den Fall 1 kann man ohne Bedenken zu haben, eine Bestätigungs-E-Mail versenden. Dies würde sogar beim Empfänger einen guten Eindruck hinterlassen. Im Fall 2 raten wir davon ab, eine weitere E-Mail als Bestätigung zu versenden. In diesem Fall kann die Bestätigungs-E-Mail tatsächlich als Spam definiert werden! Schließlich möchte der Empfänger keine weiteren E-Mails erhalten!
Spamfilter reagieren allergisch auf das Bildformat PNG (Portable Network Graphic)!
PNG’s können auch als Träger für gefährliche Codes benutzt werden.
Immer mehr Spamfilter blockieren die .png Bilder. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass die Bilder in Ihren Newsletter und E-Mails ohne Einschränkungen angezeigt werden, dann verwenden Sie das Format JPG oder GIF! Natürlich können Sie damit die Standardeinstellung von einigen E-Mail-Clients wie Outlook oder Spamfilter, die Bilder generell nicht automatisch herunterladen nicht umgehen. Hierfür sollte der Empfänger, den Absender als vertrauenswürdig markieren oder auf „Whitelist“ des Spamfilters setzten lassen. Dann werden die Bilder auch automatisch und immer angezeigt!









