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Versand von Newsletter (Werbe-E-Mails) an Bestandskunden ohne vorherige Einwilligung ist NUR erlaubt wenn…
OLG Thüringen, Entscheidung vom 21.04.2010 (Az: 2 U 88/10) - Was war passiert?
Ein Kunde eröffnete für eine Online-Bestellung ein Konto beim Versender. Der Verkäufer hatte jedoch während des Bestellverfahrens folgende Klausel vorangekreuzt vorgegeben:
Mit der Verarbeitung und Speicherung meiner Daten zum Zwecke des Newsletters bin ich einverstanden. Meine E-Mail-Adresse wird nicht an andere Unternehmen weitergegeben. Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung jederzeit und ohne Kosten widerrufen kann.
Dementsprechend erhielt der Kunde vom Verkäufer Newsletter und verklagte ihn daraufhin und bekam recht! Das OLG Thüringen gab mit seiner Entscheidung (Az: 2 U 88/10) bekannt, dass Verkäufer ihren Kunden Werbe-E-Mails auch ohne ihre ausdrückliche Einwilligung versenden dürfen, wenn sich die Werbung ausschließlich auf ähnliche bereits gekaufte Produkte beschränkt und das war hier nicht der Fall! Im Rahmen des Ausnahmebestandes nach § 7 Abs. 3 Nr. UWG formulierte das Gericht die Ähnlichkeit wie folgt:
(…)Die Ähnlichkeit muss sich auf die bereits gekauften Waren beziehen und dem gleichen typischen Verwendungszweck oder Bedarf des Kunden entsprechen; ggf. ist es noch zulässig, Zubehör oder Ergänzungswaren zu bewerben. Dies ist jedoch bei den streitgegenständlichen Newslettern nicht der Fall. Durch sie werden (auch) ganz andere Waren aus einem ganz anderen Verwendungsbereich beworben. Dass diese zwar alle in einem stationären Handwerkermarkt käuflich zu erwerben wären, macht sie nicht zu (…) ähnlichen Waren im Rechtssinne.
Versendung von Newsletter an Bestandskunden ohne vorherige Einwilligung ist also sehr aufwendig, da in diesem Fall der Newsletter individuell für jeden Einzelnen angepasst werden muss! Viel einfacher ist es jedoch, wenn man vorher die Einwilligung einholt!
Offline Newsletter-Anmeldungen rechtssicher abwickeln!? So einfach geht das…
Rechtssichere Offline-Adressgenerierung mit Off-On-Double-Opt-In (OODO) -Verfahren!
Eine Reihe aktueller Urteile im E-Mail-Marketing sorgt momentan für große Unruhe zwischen E-Mail-Marketer (Absolit Blog). Die deutschen Gerichte halten Double-Opt-In für das Maß aller Dinge, auch wenn sie nicht immer einen Sinn ergeben. Mit Gerichten und Anwälten zu streiten möchte aber niemand gerne. Wie kann man also auch die offline generierten Abonnenten wie etwa über Leadbögen aus Messen und diverse Veranstaltungen mit dem Double-Opt-In-Verfahren rechtssicher bestätigen? Hierfür gibt es eine sehr elegante und einfache Lösung! Weiterlesen »
Printmail und E-Mail-Aktionen korrekt kombinieren und E-Mailadressen mit Opt-In generieren
Aktuelle gesetzliche Richtlinien machen es natürlich umso schwerer bestehende E-Mailadressen bedenkenlos zu benutzen. Adressen, die auf Messen oder Veranstaltungen erworben sind, haben keine explizite Zustimmung für Newsletter-Zustellung erteilt und die Grauzone, die bis vor nicht mal allzu langer Zeit bestand, gibt es auch nicht mehr.
Das ist natürlich ein großes Problem! Ein Opt-In nachzuholen ist meistens aufwändig und teuer, gerade für größere Datenbanken. Abhilfe schafft richtiges Kombinieren von Printmails und E-Mails!
Beispielszenario:
Ein Event ist für die Vorstellung eines Produktes geplant. Das Unternehmen verfügt über 5.000 relevante Adressen für dieses Event. Davon 3.000 mit E-Mails und wiederum nur 1.500 mit Opt-In.
Das Unternehmen entscheidet sich für eine Mehrstufige Kampagne, um möglichst viele erreichen zu können und das Event zu nutzen, um Opt-Ins zu generieren. Dabei werden 3 Aktionen jeweils 6, 4 und 2 Wochen vor dem Event geplant.
Save the date Mailing (6 Wochen vor dem Event):
- E-Mailng an 1.500 mit Opt-In.
- Printmailing an die restlichen 3.500. Auf die Antwortfaxvorlage werden zwei zusätzliche Hinweise zum Ankreuzen eingefügt: „Ich möchte in Zukunft per E-Mail über aktuelle Events benachrichtigt werden.“ und „Ich möchte ihren Newsletter per E-Mail abonnieren.“
Hauptmailing (4 Wochen vor dem Event):
- E-Mailing an alle, die sich noch nicht angemeldet haben.
- Printmailing ebenfalls an alle, die noch nicht angemeldet sind, wieder mit dem Hinweis auf E-Mail Opt-In.
Reminder Mailing (2 Wochen vor dem Event):
- E-Mailing an alle, die immer noch nicht reagiert haben.
- Printmailing ebenfalls an alle, die noch nicht angemeldet sind und mit dem Hinweis auf Opt-In.
So schafft das Unternehmen mit jedem Event zusätzliche Opt-Ins zu generieren und mit jedem Event die Kosten für die Einladung zu senken!




