Archiv für das Artikel-Schlagwort: "Spam"

Q4 2011 - Top Spam-Begriffe, die in Email Kampagnen und Newsletter vermieden werden sollten

Mailworx veröffentlicht regelmäßig eine Liste der Begriffe, welche die Spampunkte der Emails erhöhen werden. Spamfilter arbeiten nach einem Punktesystem. Wenn eine bestimmte Schwelle überschritten ist, wird die Email als Spam klassifiziert und landet im Spam-Ordner. Diese Begriffe erhöhen die Spampunkte und können Ihre Email Kampagne gefährden!

Besonders anfällige Spamphrasen & Begriffe im 4. Quartal 2011:

  • Bank
  • Geld-zurück-Garantie
  • negative Entwicklung
  • Transaktions-Mails
  • PayLife
  • Gebühr
  • Darlehen
  • Potenzial
  • Potential
  • Tarif
  • Anbieterwechsel
  • Kauf-Tipp der Woche
  • Kaufen, kaufen und kaufen
  • Jetzt gratis!
  • Gewinner
  • unkompliziert
  • dringend
  • kennen
  • anonym
  • Sind Sie ein Gewinner [Spamphrase, wenn diese im Betreff verwendet wird]
  • Rolex
  • Bekannte
  • Online Poker
  • Pills
  • Ihre Antwort
  • Sicherheitswarnung
  • Profis [Spam-Begriff, wenn dieser im Betreff verwendet wird]
  • B2B Marketing
  • offizielle

Quelle: eworx Network & Internet GmbH

E-Mail - Die Entstehung, die Funktionsweise, die Entwicklung und einige Fakten über Spam

E-Mail ist eine Selbstverständlichkeit für unsere Kommunikation. Aber wie funktioniert E-Mail? Wann ist sie entstanden und wie hat sie sich über die Jahrzehnte entwickelt?

Einige Fakten:

  • 1965 wurde E-Mail in MIT zum Leben erweckt
  • Täglich werden ca. 2 Mrd. E-Mails versendet
  • Es gibt weltweit ca. 1,3 Mrd. E-Mail-Nutzer
  • Mehr als 97 % der versendeten E-Mails sind Spam
  • 19,8 % der Spam-E-Mails stammen aus den USA

Mehr Einzelheiten zeigt die gelungene Infografik, erstellt von FOCUS RESEARCH:

Evolution of Email

E-Mail Marketing: Todsünden der Adressgenerierung

Wie schwer oder wie leicht ist die Adressbeschaffung für E-Mail-Werbung? Wenn man von null anfängt, dauert es natürlich, bis man einen Verteiler aufgebaut hat. Oft hat man aber nicht die Zeit dafür und möchte den Vorgang beschleunigen. Ein Weg ist z. B. die Buchung von Standalone-Kampagnen auf TKP-Basis. In diesem Fall bieten Portale, welche z. B. über Gewinnspiele E-Mail-Adressen mit Opt-In generiert haben diese auf tausender Kontaktpreisen- (TKP) -Basis an. Der Auftraggeber breitet den Newsletter vor und übergibt ihn an den Anbieter, der dann seinen generierten Verteiler anschreibt. Das ist natürlich eine gute Möglichkeit, denn die Responses kann der Auftraggeber als eigene Adressen weiter verwenden. Die Kampagnen als TKP-Basis sind aber auch Kostenspielig, da die Mindestmenge 200 bis 300 Tausend beträgt und das bei einem TKP von 9 bis 25 Euro. Um Kosten zu sparen und trotzdem an Adressen zu kommen, vergessen viele leicht die Verbote oder lassen sich ohne Mühe überreden! Weiterlesen »

Newsletterversand an Kontakte aus den sozialen Netzwerken

Soziale Netzwerke boomen wie noch nie und im Schnitt hat jeder mehr als 1.000 Kontakte. Inwieweit man alle wirklich kennt, sei daher gestellt, umso interessanter sind die Kontaktfreigaben, welche in den meisten Fällen sehr großzugig ausfallen und genauso leichtfertig auch genutzt werden. Da stellt sich doch die Frage, darf man seine Kontakte aus den sozialen Netzwerken ohne bedenken und explizite Freigabe für eigene Werbezwecke direkt per E-Mail anschreiben!?

Soziale Netzwerke dienen an erster Stelle der virtuellen Kommunikation und die Vernetzung ist freiwillig. Also wenn Herr X seine Kontaktdaten für Frau Y freischaltet, dann möchte er doch kontaktiert werden oder nicht!? So einfach wie es scheint ist es aber nicht … Weiterlesen »

Was kostet die Versendung einer Werbe-E-Mail ohne vorherige Einwilligung (Spam)?

Die Abmahnung wegen unerwünschten Newsletter und Werbe-E-Mails nehmen zu. Die Verbraucher haben angefangen sich gegen Spam zu wehren, statt die E-Mails einfach zu löschen oder auf Spam-Button zu klicken!

Nun ist die Frage oder besser gesagt interessant zu wissen, wie teuer so eine Klage sein kann. Die Schwere des Vergehens, ob es sich dabei um einen einmaligen Verstoß oder wiederholten handelt, ob Privatperson oder Unternehmen betroffen sind, bestimmen den Streitwert und somit die anfallenden Kosten für den Absender. Weiterlesen »

BDSG-Novelle II ist nun ein Jahr alt - Was hat sich im E-Mail Marketing seither geändert?

Nun ist es ein Jahr seit der Novellierung des BDSG II vergangen. Experten waren sich nicht einig, ob sie auch wirklich etwas bewirken wurde. Zweideutigkeiten und juristisch nicht einwandfrei formulierte Sätze wurden das Spamproblem nicht lösen, meinten viele Juristen…

Eine Sache sollte aber deutlich geworden sein: Wer professionell, sauber und vertrauenswürdig arbeiten möchte, sollte Werbe-E-Mails nur an diejenigen versenden, welche sie auch bewusst gewollt haben. Also nur an die E-Mail-Adressen, welche über ein eindeutiges und juristisch einwandfreies Verfahren wie z. B. Double-Opt-In gesammelt wurden.

Wie sieht es aber in der Praxis aus?

Weiterlesen »

Versand von Newsletter (Werbe-E-Mails) an Bestandskunden ohne vorherige Einwilligung ist NUR erlaubt wenn…

OLG Thüringen, Entscheidung vom 21.04.2010 (Az: 2 U 88/10) - Was war passiert?
Ein Kunde eröffnete für eine Online-Bestellung ein Konto beim Versender. Der Verkäufer hatte jedoch während des Bestellverfahrens folgende Klausel vorangekreuzt vorgegeben:

Mit der Verarbeitung und Speicherung meiner Daten zum Zwecke des Newsletters bin ich einverstanden. Meine E-Mail-Adresse wird nicht an andere Unternehmen weitergegeben. Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung jederzeit und ohne Kosten widerrufen kann.

Dementsprechend erhielt der Kunde vom Verkäufer Newsletter und verklagte ihn daraufhin und bekam recht! Das OLG Thüringen gab mit seiner Entscheidung (Az: 2 U 88/10) bekannt, dass Verkäufer ihren Kunden Werbe-E-Mails auch ohne ihre ausdrückliche Einwilligung versenden dürfen, wenn sich die Werbung ausschließlich auf ähnliche bereits gekaufte Produkte beschränkt und das war hier nicht der Fall! Im Rahmen des Ausnahmebestandes nach § 7 Abs. 3 Nr. UWG formulierte das Gericht die Ähnlichkeit wie folgt:

(…)Die Ähnlichkeit muss sich auf die bereits gekauften Waren beziehen und dem gleichen typischen Verwendungszweck oder Bedarf des Kunden entsprechen; ggf. ist es noch zulässig, Zubehör oder Ergänzungswaren zu bewerben. Dies ist jedoch bei den streitgegenständlichen Newslettern nicht der Fall. Durch sie werden (auch) ganz andere Waren aus einem ganz anderen Verwendungsbereich beworben. Dass diese zwar alle in einem stationären Handwerkermarkt käuflich zu erwerben wären, macht sie nicht zu (…) ähnlichen Waren im Rechtssinne.

Versendung von Newsletter an Bestandskunden ohne vorherige Einwilligung ist also sehr aufwendig, da in diesem Fall der Newsletter individuell für jeden Einzelnen angepasst werden muss! Viel einfacher ist es jedoch, wenn man vorher die Einwilligung einholt!

Q3 2010 - Top Spam-Begriffe, die in E-Mail Kampagnen und Newsletter vermieden werden sollten

Mailworx veröffentlicht regelmäßig eine Liste der Begriffe, welche die Spampunkte der E-Mails erhöhen werden. Spamfilter arbeiten nach einem Punktesystem. Wenn eine bestimmte Schwelle überschritten ist, wird die E-Mail als Spam klassifiziert und landet im Spam-Ordner. Diese Begriffe erhöhen die Spampunkte und können Ihre E-Mail Kampagne gefährden!

Besonders anfällige Spamphrasen & Begriffe im 3. Quartal 2010:

“Gratis”
“zufrieden”
“Gewinnmitteilung”
“Sendung kostenfrei”
“Pflanzliche Wirkstoffe”
“Kaufen”
“Shoppen”
“Dringend”
“Bank”
“Video”
“Funktioniert”
“Power”
“Garantierte”
“Reduziert”
“Barhocker”
“Bett” Weiterlesen »

Zustellbarkeit von E-Mails in Europa - Ein Whitepaper von Experian CheetahMail

Experian CheetahMail hat ein Whitepaper über die Zustellbarkeit von E-Mails in Europa veröffentlicht. Europäische ISP’s (Internet Service Provider) unterscheiden sich wesentlich von den ISP’s in USA in ihrer Methodik und EU-Recht spielt dabei eine große Rolle “Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundsätzlichen Freiheiten (ECHR)”. Außerdem werden die Maßnahmen beschrieben, welche die ISP’s in Europa für Spam-Abwehr einsetzen wie z. B. Fingerprint, heuristische Systeme, Echtzeit-Blocklist (DNSBL) und Punktesystem.

Neben Erläuterung zur Maßnahmen der ISP’s werden im Whitepaper auch strategische Handlungsempfehlungen zum Versand von E-Mails in der EU ausgesprochen.

Das Whitepaper kann kostenlos hier angefordert werden: Zustellbarkeit von E-Mails in Europa

Top Spam-Begriffe, die in E-Mail Kampagnen und Newsletter vermieden werden sollten

Mailworx veröffentlicht regelmäßig eine Liste der Begriffe, welche die Spampunkte der E-Mails erhöhen werden. Spamfilter arbeiten nach einem Punktesystem. Wenn eine bestimmte Schwelle überschritten ist, wird die E-Mail als Spam klassifiziert und landet im Spam-Ordner. Diese Begriffe erhöhen die Spampunkte und können die E-Mail Kampagne gefährden!

Spamphrasen & Begriffe:

“So viel”
“Wenig Geld”
“Das gibt’s hier”
“UPS”
“Software”
“Investition”
“Wenig Geld”
“Barhocker”
“Kneipe”
“Bett”
“Neue Angebote”
“Schauen Sie”
“Designer”
“Exzellent”
“Vereinsuhren”
“Rechnung”
“Wie versprochen”
“Endlich geschafft”
“Krankenversicherung”
“Private”
“Versicherung”
“Gezielt”
“Neukundenakquise”
“Frühbucherbonus”
“Arbeitgeberrisiken”
“Entgelt”
“Arbeitsverhältnis”
“Arbeitsrecht”
“Teilnehmer”
“Express”
“Angebot”
“Mahnung”
“Und”
“Email”
“Rolex”
“Winner”
“Adobe”
“Meeting”
“Symbol”
“100%”

Quelle: eworx Network & Internet GmbH

E-Mail Marketing - Gerichtsurteile, die ernst genommen werden sollten!

Ich möchte hier auf vier wichtige und ziemlich aktuelle Gerichtsentscheidungen hinweisen:

OLG Düsseldorf: Sorgfaltspflichten beim Kauf von Adressdaten
(Urt. v. 24.11.2009 - Az.: I-20 U 137/09).
Quelle: Kanzlei Dr. Bahr

OLG Düsseldorf: Geschäftsführer haftet persönlich für gekaufte E-Mail-Adressen
(Verstoß gegen §7 Abs. 2 Nr. 3 UWG und somit einen Wettbewerbsverstoß!)
Quelle: IT-RECHTSINFO.de

AG Tempelhof-Kreuzberg: Selbst die versehentliche Zusendung von Spam ist nicht zu dulden
(Das Gericht sah hierin einen unterlassungsfähigen Anspruch des Klägers aus §§ 823 I, 1004 BGB.)
Quelle: Rechtsanwalt Jan Waßerfall

AG München: Einmaliger E-Mail Kontakt ist keine Einwilligung für E-Mail-Werbung
(Az.: 161 C 6412/09).
Quelle: IT-RECHTSINFO.de

Lesen Sie bitte diese Fälle genau durch und prüfen Sie, inwieweit Sie ein rechtssicheres E-Mail Marketing betreiben!

E-Mail Marketing - So generieren Sie rechtssicher E-Mail-Adressen für werbliche Zwecke

Einige Tipps und Ansätze, wie Sie unter der Beachtung aktueller Rechtslage E-Mail-Adressen generieren können.

In letzter Zeit hört man nur, dass man dies und jenes nicht tun darf dabei wäre viel hilfreicher zu wissen, wie man legal Newsletter und werbe E-Mails verschicken könnte. Mit diesem Beitrag möchte ich einige Ansätze und Anregungen liefern, wo Sie gezielt Hand anlegen und bestehende Prozesse optimieren können.

Fangen Sie ganz vorne an! Wie sammeln Sie momentan E-Mail-Adressen?
Prüfen Sie Ihre Formulare und Eingabefelder. Wichtig ist hier, dass der Empfänger sich bewusst und aktiv für den Empfang registrieren muss! Sie dürfen keine Daten für ein Gewinnspiel abfragen und mit der Registrierung den Spieler automatisch für einen Newsletter anmelden! Hier spricht der Gesetzgeber von Kopplungsaktion und das ist verboten! Auch ein vorab gesetztes Häkchen für den Newsletterempfang ist nicht zulässig! Sie können also Ihre Formulare mit dem Abschnitt “Ich möchte auch den Newsletter Empfangen” ergänzen aber das Häkchen muss der Empfänger selber setzen. Weiterlesen »

Werbung per E-Mail: Vorsicht Abmahnung - Ein Merkblatt von IHK Saarland

Laut IHK Saarland häufen sich die Fälle, in denen Unternehmen wegen nicht Beachtung der aktuellen Rechtslage im geschäftlichen E-Mail-Verkehr abgemahnt werden!

Vielen ist es immer noch nicht ganz klar, wann Sie werbliche E-Mails versenden dürfen! Das führt zur Anzeige und das kann einem den Spaß am E-Mail Marketing gründlich verderben. Dabei muss man nur einige Regeln beachten um Rechtssicher mit E-Mail Marketing unterwegs zu sein.
Hierfür hat IHK Saarland am 19.03.2010 einen Beitrag veröffentlicht, indem die wichtigsten Punkte zusammengefasst sind!

Ein Unternehmen darf nur dann eine Werbemail verschicken, wenn der Empfänger, gleich ob Firma oder Privatperson, dies ausdrücklich erlaubt hat. Ansonsten drohen Bußgelder und Abmahnungen.

Für die Rechtssichere Adressgenerierung wird dem Absender das “Double-Opt-in-Verfahren” nahegelegt!

Den gesamten Beitrag kann man hier lesen: Werbung per E-Mail: Vorsicht Abmahnung!
Am Ende kann man noch das Merkblatt “WETTBEWERBSRECHT – W08″ als PDF herunterladen!

Vorsicht mit E-Mail-Adressen aus Visitenkarten! Eine Visitenkarte ist kein Freibrief für Werbe E-Mails!

Eine Werbe-E-Mail bedarf eine aktive Anmeldung des Empfängers, auch wenn er Ihnen seine Visitenkarte überlässt!

Messebesuche sind nichts Ungewöhnliches und für die Erweiterung des Netzwerkes sogar Pflicht! Man lernt potenzielle Kunden kennen aber auch wichtige Partnerschaften können durch Messebesuche zustande kommen. Der Tausch von Visitenkarten ist eine nette aber auch notwendige Geste, welche meistens direkt am Anfang passiert, erst dann wendet man sich dem Gespräch zu! Diese nette Geste wird jedoch überwiegend falsch verstanden und die E-Mail-Adresse aus der Visitenkarte sehr zum Ärger des Herausgebers für den Newsletterversand benutzt! Dabei muss der Empfänger explizit mit dem Versand von Werbe-E-Mails einverstanden sein! Viele kennen die sogenannten Leadbögen, welche oft auf Messen zum Einsatz kommen. Der Interessent notiert dort kurz die wichtigsten Punkte und Fragen, dann wird seine Visitenkarte dran geheftet, damit man sie später in Ruhe durcharbeiten kann. Diese Bögen kann man mit einem zusätzlichen Vermerk zum Newsletter erweitern, wo man sich bewusst für den Newsletterempfang registrieren kann! Das ist nicht nur legal, sondern auch höflich und wirft ein gutes Licht auf Ihr Unternehmen!

Single oder Double-Opt-Out? Ist eine E-Mail-Bestätigung für eine Abmeldung erlaubt?

Ist eine Bestätigungs-E-Mail für eine Abmeldung Spam?

Datenschutznovelle und aktuelle Themen rund um Spam und Werbe-E-Mails verunsichern momentan viele. Natürlich möchte man keine Fehler machen und somit kommen zunehmend Fragen an uns, wie man am besten eine Abmeldung bestätigen sollte?

Reicht eine einfache Seite (Single-Opt-Out) mit der Nachricht: “Wir haben Ihre Abmeldung erfolgreich in unserem System gespeichert” oder sollte man zusätzlich auch eine Bestätigungs-E-Mail (Double-Opt-Out) zusenden!?

Hier sollte klar zwischen zwei Abmeldungen unterschieden werden:

  1. Abmeldung von einer bestimmten Liste (z. B. monatlichen Newsletterversand)
  2. Endgültige Abmeldung. Der Empfänger möchte vom Absender in keiner Weise eine weitere E-Mail erhalten.

Für den Fall 1 kann man ohne Bedenken zu haben, eine Bestätigungs-E-Mail versenden. Dies würde sogar beim Empfänger einen guten Eindruck hinterlassen. Im Fall 2 raten wir davon ab, eine weitere E-Mail als Bestätigung zu versenden. In diesem Fall kann die Bestätigungs-E-Mail tatsächlich als Spam definiert werden! Schließlich möchte der Empfänger keine weiteren E-Mails erhalten!

Spam

12»
Bleiben Sie in Verbindung
Orange Markting TwitterOrange Marketing FacebookOrange Marketing NewsletterOrange Marketing RSS-FeedOrange Markting Blog Kontakt

Orange Markting YouTubeOrange Markting Google+Orange Markting XingOrange Markting LinkedInBookmark and Share Orange Marketing Blog
Newsletter abonnieren
Blog-Beiträge abonnieren
Kalender
Mai 2013
M D M D F S S
« Sep    
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  
Monatsarchive
Neueste Kommentare
Daily Email Marketing Paper
Orange Marketing Newsticker