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BDSG-Novelle II verabschiedet - Änderung der Zulässigkeit der personalisierten Werbung

E-Mail Marketing ausdrücklich NUR mit Einwilligung des Empfängers erlaubt!

BDSG Novelle IIAm Freitag den 10. Juli 2009 hat der Bundesrat die sogenannte BDSG-Novelle II verabschiedet. Mit den am 01.09.2009 in Kraft getretenen Regelungen sollten für alle ab diesem Zeitpunkt erhobenen Daten für eigene Geschäftszwecke eine schriftliche oder elektronische (Double Opt-In) Einwilligung für die personalisierte Werbung vorliegen (§ 28 (3) Datenerhebung und –speicherung für eigene Geschäftszwecke).

Für bereits bestehenden Daten gibt es für Zwecke der Werbung bis zum 31. August 2012 eine Übergansregelung
(§ 47 Übergansregelung). Bis dahin sollte die Einwilligung des Empfängers eingeholt werden. Wer danach weiterhin rechtswidrig Werbung verschicken sollte, muss mit hohen Strafen rechnen.

Die ausführlichen Gesetzestexte können Sie hier lesen:

§ 28 Datenerhebung und –speicherung für eigene Geschäftszwecke

(1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig

  1. wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist,
  2. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt, oder
  3. wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt. Bei der Erhebung personenbezogener Daten sind die Zwecke, für die die Daten verarbeitet oder genutzt werden sollen, konkret festzulegen.

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Links über Short-Link-Dienstleister können den Erfolg von E-Mail Kampagnen gefährden

Short-Link-Dienste bieten die Möglichkeit lange Links durch kurze Linkweiterleitungen zur eigentlichen Zieladresse zu ersetzen. Aus diesem Grund werden sie hauptsächlich bei Anwendungen verwendet, in welchen nur eine begrenzte Anzahl von Zeichen zur Verfügung stehen (z.B. bei Social-Networkingseiten oder Twitter).

Beispiel für einen Short-Link:
http://bit.ly/XTXJJ ist eine Linkweiterleitung zu unserem Blogeintrag unter http://blog.orangemarketing.de/2009/08/13/e-mail-marketing-ist-in-deutschland-noch-ein-unbekanntes-gebiet-jedoch-mit-grosem-potential/

Neuerdings werden diese Short-Links scheinbar auch in E-Mailings oder Newslettern verwendet. Dies hat den Vorteil, dass in den Plaintext-Versionen lange Links nicht am Zeilenende abgeschnitten werden. Zudem bieten die Short-Link-Dienstleister Statistiken, wodurch die Linkaufrufe auch von anderen Quellen als nur aus der E-Mail heraus gemessen werden können. Vielleicht werden die Short-Links aber auch nur verwendet, weil kein professionelles Mailingsystem zur Verfügung steht, welches die Selben Vorteile bietet.

Die Gefahren von Short-Links in E-Mails
Spamfilter prüfen den E-Mailtext inklusive aller enthaltenen Links. Hierzu werden unter anderem URL-Blacklists genutzt, in welchen von Spammern genutzte Domainnamen aufgeführt sind. Spammer versuchen nun ihre bereits auf diesen Blacklists geführten Zieladressen über Short-Links zu verstecken. Daher können auch die Domainnamen von Short-Link-Dienstleistern auf URL-Blacklists gelistet sein. In Folge dessen erhalten alle E-Mails, welche solche gelisteten Links enthalten, ein negatives Spamranking oder werden direkt als Spam eingestuft und gar nicht erst zugestellt.

Ca. 350 Mrd. Spam-E-Mails wurden im Jahr 2008 verschickt!

Experten treffen sich und beraten darüber, wie sie dagegen vorgehen können.

Dreimal im Jahr treffen Sich die Experten der Internet und Kommunikationsbranche wie Google, Yahoo, AT&T, Comcast und Verizon und beraten sich darüber, wie sie am besten gegen Spam und andere Internetbedrohungen vorgehen können.

Die Meisten Spam E-Mails und Hackerangriffe werden durch das organisierte Verbrechen (meistens aus Russland und Ukraine) versandt und durchgeführt. Dabei geht es um sehr viel Geld. Daher finden diese Treffen nicht all zu öffentlich statt und über den Inhalt wird auch nicht viel gesprochen!

Spam-E-Mails werden überwiegend von infizierten Computern ohne das Wissen Ihrer Besitzer verschickt! Dabei wird teilweise sogar das Adressbuch des Opfers eingelesen und die darin enthaltene E-Mail-Adressen als Absender missbraucht!

Laut Symantec (Sicherheitssoftware Hersteller) wurden im Jahr 2008 ca. 350 Mrd. Spam-E-Mails verschickt und das macht mit ca. 94% den größten Teil des E-Mailverkehrs aus.

Quelle: Financial Times Deutschland

Mehr dazu kann man hier lesen: Ordnungshüter des Web

Spam E-Mails überlasten Firmenserver und die Angst vor “Flase-Positives” steigt!

Unternehmen haben Angst, dass Mail-Müll (Spam) ihre IT-Infrastruktur belastet. Zudem befürchten sie den Verlust wichtigen E-Mails durch ungenaue Spam-Filter (”False Positives”). Dies ergab eine Studie des E-Mail-Sicherheitsanbieters Eleven aus Berlin.

Quelle: Computerwoche: Firmen fürchten Spam-Flut und False-Positives

Spam, eine Behinderung oder ein Problem für e-Mail Marketing!?

Wer ärgert sich schon nicht darüber? Abbestellen kann man sie nicht aber Maßnahmen dagegen treffen kann man.

Große Unternehmen mit einer IT-Abteilung haben gute Mittel dagegen.
Richtig betroffen sind Privatleute also im Bereich B2C aber auch da gibt es einige Produkte die gute Spamfilter einsetzen. Viele User erstellen in ihrem Clinte Unterordner und lassen ihre Newsletter oder e-Mails von bestimmten Absender automatisch in den jeweiligen Ordner verschieben. Ganz ehrlich wie viel Werbung bekommen Sie in Ihrem Briefkasten und Sie werfen auch nicht alles einfach weg ohne vorher zu sortieren oder!

Und wenn man weißt wie Spamfilter arbeiten bzw. was alles dazu führt dass die eigene e-Mail als Spam gekennzeichnet und gefiltert wird, dann kann man auch dem entsprechend handeln und seinen Newsletter so gestalten das dies nicht passiert. Fehlende Opt-In für die versendete E-Mails ist ein weiterer Punkt was aus eine gut gemeinte E-Mail schnell ein Spam macht! Automatisierung der An und Abmeldungen oder Änderungen der Userdaten gehören z.B. auch dazu, so kann sich der Empfänger ganz schnell die gewünschten Änderungen selber anpassen.

Spam ist sicherlich ein ernst zu nehmendes Thema aber richtig gerüstet und mit genug Erfahrung kann man das “Problem” umgehen! Und da kommen professionelle Agenturen oder Berater im Spiel!

Also stellt Spam keine richtige Gefahr für e-Mail Marketing wenn man als Absender einige wichtige Punkte beachtet und gegebenenfalls professionelle Hilfe anfordert!

Spam

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